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Rosenau AG
Mönchaltorferstrasse 1
8132 Egg

Telefon: 044 984 05 50
eMail: info@rosenau-egg.ch

Für Sozialdienste

Dienstleistungen für soziale Dienste von Kliniken und Gemeinden

Interinstitutionelle Kommunikation
Damit die interinstitutionelle Kommunikation gelingt, beschäftigen wir eine Sozialarbeiterin. Sie ist zuständig für Vorabklärungen mit den diversen externen Fachstellen bei einem Wechsel zu uns oder von uns in eine andere Institution oder Wohnform. Gleichzeitig beratet, unterstützt und begleitet sie Klientinnen und deren Angehörige in psychosozialen, finanziellen, rechtlichen und versicherungstechnischen Fragen, sei dies vor, während oder in der ersten Zeit nach dem Aufenthalt in der Rosenau. Unsere Sozialarbeiterin kommt gerne schon frühzeitig in Ihre Institution, um einen möglichen zukünftigen Bewohnenden kennen zu lernen. So ist der Klient in dieser Übergangssituation - vom Austritt bis zum Einleben am neuen Ort - von ein und derselben Person begleitet. Falls der Klient zur Hausbesichtigung begleitet werden sollte, jedoch vor Ort zu wenig Ressourcen zur Verfügung stehen, so übernimmt sie gerne diese Aufgabe. Die Finanzierung des Aufenthalts kann ebenfalls durch den Sozialdienst der Rosenau geklärt werden. Falls Sie spezifischere Fragen haben, uns näher kennenlernen wollen, Klienten haben, die nicht oder nicht mehr in das bestehende Angebot passen oder eine neue Wohnform suchen, rufen Sie Frau Kaiser an oder schreiben Sie ein Mail. Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen.

Standort-Gespräch für Beistände: Jährlich oder bei Bedarf
Falls Ihr Klient eine Beistandschaft hat, so führen wir einmal im Jahr ein Standort-Gespräch durch. Teilnehmer sind Ihr Klient, unsere Bezugsperson und Sie.

Finanzverwaltung
Wir übernehmen gemäss Ihren Vorgaben die Finanzauszahlung für Ihren Klienten. Dies können regelmässige Auszahlungen wie Taschengelder sein, wie auch einmalige Kostengutsprachen.

Angebote Wohnen im Überblick

Wir bieten vier Varianten des Wohnens an:

unbefristet und ohne Auflagen

Der Klassiker für Menschen mit einer IV-Rente. Auf der Basis der Freiwilligkeit unterstützen wir die Klienten im Aufbau oder Erhalt ihrer Lebensqualität.

Unbefristet mit Auflagen

Zum Schutz des Klienten und seines Umfeldes oder durch behördlichen Entscheid (z.B. bei Sozialhilfe) können zusätzliche Auflagen vertraglich vereinbart werden.

Befristet mit Auflagen

Eine Variante für Klienten, meist ohne IV, die nur für eine gewisse Zeit eine Kostengutsprache erhalten haben und in dieser Zeit gewisse Auflagen erfüllen müssen.

Befristet ohne Auflagen

Speziell für Klienten, die nur als Übergang zu uns kommen. Diese Zeit kann wenige Wochen oder auch Monate dauern. Die Wohn- bzw. Kündigungszeit von 30 Tagen findet hier keine Anwendung.

Aufnahmekriterien

  • Psychische Beeinträchtigung
  • Bereitschaft in einem Mehrgenerationenhaus zu leben
  • erfolgte Hausbesichtigung
  • Freiwilligkeit des Klienten
  • keine Fremd- oder Selbstgefährdung
  • keine akute Suchterkrankung
  • keine grössere Pflegebedürftigkeit
  • Unterstützungsbedarf deckt sich mit unseren Möglichkeiten

Wichtig:  Tages- oder Halbtagesstruktur wird nicht vorausgesetzt