Wir bieten fünf Varianten des Wohnens an:
Der Klassiker für Menschen mit einer IV-Rente. Auf der Basis der Freiwilligkeit unterstützen wir die Klienten im Aufbau oder Erhalt ihrer Lebensqualität.
Zum Schutz des Klienten und seines Umfeldes oder durch behördlichen Entscheid (z.B. bei Sozialhilfe) können zusätzliche Auflagen vertraglich vereinbart werden.
Eine Variante für Klienten, meist ohne IV, die nur für eine gewisse Zeit eine Kostengutsprache erhalten haben und in dieser Zeit gewisse Auflagen erfüllen müssen.
Speziell für Klienten, die nur als Übergang zu uns kommen. Diese Zeit kann wenige Wochen oder auch Monate dauern. Die Wohn- bzw. Kündigungszeit von 30 Tagen findet hier keine Anwendung.
Personen mit IV und Wohnsitz im Kanton Zürich können wir in dringenden Fällen einen Wohnplatz innert 48 Stunden nach der Hausbesichtigung anbieten.