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Rosenau AG
Mönchaltorferstrasse 1
8132 Egg

Telefon: 044 984 05 50
eMail: info@rosenau-egg.ch

Freie Zimmer

Falls Sie Interesse haben, in die Rosenau zu ziehen oder für genauere Infos rufen Sie uns doch an:
Frau Kaiser 044 986 10 88 oder Herr Huber 044 984 05 50 stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Wir verfügen über folgende freie Zimmer / Wohnungen:

  • Haupthaus

    0 Zimmer

  • Männer WG

    0 Zimmer

  • Frauen WG

    1 Zimmer

  • Gemischte WG
    2 Zimmer
  • Kollektiv-betreutes Einzelwohnen

    0 Wohnungen

  • Studios
    2 Studios

Ablauf bis Einzug

Unverbindliche Besichtigung

Gerne bieten wir Ihnen eine unverbindliche Besichtigung an. Im Gespräch geht es um das gegenseitige Kennenlernen (Institutionsleiter und Mitarbeiter/in Team Gesundheit). Wir stellen Ihnen das Haus vor und Sie erzählen uns, wie Ihre Situation aussieht und welche Wünsche und Erwartungen Sie an die Rosenau haben.

Anmeldung

Am Schluss der Hausbesichtigung geben wir Ihnen unser Anmeldeformular mit. Falls Sie Interesse haben zu uns zu kommen, füllen Sie dieses aus und senden es uns zu. Damit erteilen Sie uns den Auftrag in Rücksprache mit Ihrem Umfeld abzuklären, ob wir Sie Ihren Bedürfnissen entsprechend unterstützen können. Diese Anmeldung ist für beide Seiten noch unverbindlich.

Aufnahme Entscheid

Nach Klärung aller Fragen entscheiden wir über die Aufnahme und geben Ihnen und - je nach dem - Ihrem Helfernetz eine Rückmeldung. Bei einer gegenseitigen Zusage wird gleichzeitig der Termin für den Einzug besprochen und festgelegt. Bei einer Absage geben wir Ihnen auf Wunsch mögliche alternative Institutionen oder Dienstleister an.

Vertragsabschluss

Sie erhalten von uns den Aufenthaltsvertrag zugestellt, den Sie uns möglichst zeitnah unterschrieben zurücksenden. Damit haben Sie uns einen Auftrag zur Erbringung der Dienstleistungen erteilt. Die Zusage ist für beide Seiten verbindlich.

Kündigung

Eine Kündigung kann von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer 30-tägigen Kündigungsfrist jederzeit erfolgen. Die Institutionseitung hat die Kündigung zu begründen.